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Grenzvermessungen

Grenzvermessungen

  • Grenzänderungen

  • Grenzrücksteckungen

  • Grenzwiederherstellungen

  • Grenzfeststellungen

  • Gutachten über den Grenzverlauf

  • Schlichtung von Grenzstreitigkeiten

  • Bescheinigungen nach Par. 39 Vermessungsgesetz

  • Vermessungen und Verbücherungen nach Par. 13 Liegenschaftsteilungsgesetz

  • Vermessungen und Verbücherungen nach Par. 15 Liegenschaftsteilungsgesetz

  • Vermessungen im eigenen Besitz

  • Verbücherung von Teilungen im eigenen Besitz

Neben der Vermessungsurkunde benötigen Sie für die Verbücherung einen Vertrag. Der Gesetzgeber hat auch zwei vereinfachte Verfahren geschaffen, bei denen keine Vertragserstellung erforderlich und somit eine schnelle und günstige Durchführung möglich ist. Nach 13 LiegTeilG können geringfügige Grenzberichtigungen (im Umfang von wenigen Quadratmetern) einfach und rasch verbüchert werden. Die Beurkundung erfolgt am zuständigen Vermessungsamt. Der 15 LiegTeilG sieht eine vereinfachte Verbücherung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen vor.

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