Grenzvermessungen
Grenzvermessungen
Grenzänderungen
Grenzrücksteckungen
Grenzwiederherstellungen
Grenzfeststellungen
Gutachten über den Grenzverlauf
Schlichtung von Grenzstreitigkeiten
Bescheinigungen nach Par. 39 Vermessungsgesetz
Vermessungen und Verbücherungen nach Par. 13 Liegenschaftsteilungsgesetz
Vermessungen und Verbücherungen nach Par. 15 Liegenschaftsteilungsgesetz
Vermessungen im eigenen Besitz
Verbücherung von Teilungen im eigenen Besitz
Neben der Vermessungsurkunde benötigen Sie für die Verbücherung einen Vertrag. Der Gesetzgeber hat auch zwei vereinfachte Verfahren geschaffen, bei denen keine Vertragserstellung erforderlich und somit eine schnelle und günstige Durchführung möglich ist. Nach 13 LiegTeilG können geringfügige Grenzberichtigungen (im Umfang von wenigen Quadratmetern) einfach und rasch verbüchert werden. Die Beurkundung erfolgt am zuständigen Vermessungsamt. Der 15 LiegTeilG sieht eine vereinfachte Verbücherung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen vor.